Nachdem Hillmann aus dem Team ausgeschieden ist, navigiert in der Neuauflage Schneider allein den Leser transparent durch alte und neue Probleme (u.a.: Haftungsgrundlagen, Sach- und Personenschaden). In einem kompakten Exkurs beleuchtet er verkehrsrechtsbezogene Fragen des Versicherungsrechts. In dem üppigen Anhang wird u.a. eine aktuelle Sterbetafel 2012/2014 abgedruckt. Die 7. Auflage ist auf den Stand von Juni 2016 gebracht worden.
Die Art der Darstellung spricht sehr an. Der Verfasser ist mit der Materie in hohem Maße vertraut. Eine Reihe üblicher Einwände der Versicherer biegt er gerade. Literaturübersichten zu speziellen Problemen helfen bei der Bewältigung schwieriger Fragen weiter. Über die eine oder andere Wertung Schneiders mag man streiten. Indessen findet man aber zunächst einmal eine durchdachte Argumentation vor. Selbstverständlich beschreibt der Verfasser ausführlich u.a. Unfallersatztarif, Betriebsgefahr eines Leasingfahrzeugs, Anwaltskosten, Quotenvorrecht, Verrechnungssätze, fiktive Abrechnung, Pflicht zur Vorlage der Reparaturrechnung, Vergleich zwischen Reparatur- und Wiederbeschaffungsfall, Ermittlung des Restschadens, Neuwagenersatzanspruch, Schwacke-Mietpreisspiegel bzw. Fraunhoferliste, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, HWS-Schleudertrauma oder Haushaltsführungsschaden. Die Tabelle von Schulz-Borck/Pardey wird verständlich erläutert. Neue Probleme, wie z.B. den Beweis durch DashCam-Aufzeichnungen oder die Smart Repair – dieser alternativen Reparaturmethode steht er zurückhaltend gegenüber – greift der Verfasser auf. Aktuelle höchstrichterliche Urteile hat er – wie z.B. die Helmpflicht für Radfahrer, den Anscheinsbeweis bei zwei Rückwärtsfahrern auf einem Parkplatz, die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte beim Direktanspruch gegen den Versicherer oder die Einordnung der Grundrechte des § 31 BVG als nicht mit dem Verdienstausfall kongruent – eingearbeitet. Kritisch fällt seine Bewertung der Rspr. des BGH zum Mietwagenkostenersatz und zum Rabatt in den 130 %-Fällen (Wertungswidersprüche) aus. Er beklagt auch die Praxis in der Regulierung beim Haushaltsführungsschaden des betreuenden Partners in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Viele Ratschläge helfen dem Geschädigtenvertreter weiter. Der Verfasser warnt z.B. mit Recht davor, bei der Kapitalisierung noch einen Rechnungszinsfuß von 5 % anzusetzen. Man muss sich nur vor Augen führen, welche aktuellen Zinsen die Versicherer ihrerseits in den Lebensversicherungsverträgen garantieren können.
Insgesamt fällt die bilanzierende Durchsicht der Neuauflage sehr günstig aus. Wer den Kauf dieses Werkes scheut, bringt sich um eine unentbehrliche Hilfe.
Autor: Ulrich Ziegert
RA und Notar a.D. Ulrich Ziegert, Lüneburg
zfs 1/2017, S. 13