Zivilprozessrecht
Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess
Am 9.11.2012 hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf für ein Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess beschlossen. Das Gesetz, das am 1.1.2014 in Kraft treten soll, sieht die Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrungspflicht im gesamten Zivilprozess (Erkenntnis- und Vollstreckungsverfahren) vor und soll die Einlegung unzulässiger Rechtsmittel verhindern, weil die Belehrung künftig Form, Frist und das zuständige Gericht enthalten muss. Die Pflicht zur Rechtsbehelfsbelehrung wird im Grundsatz jedoch auf Verfahren beschränkt, in denen eine Vertretung durch einen Rechtsanwalt nicht vorgeschrieben ist. Dadurch soll der Mehraufwand für die Gerichte in einem vertretbaren Maß gehalten werden. Unterbleibt eine vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, soll dies bei einem Wiedereinsetzungsantrag berücksichtigt werden. Der Gesetzentwurf kann auf der Homepage des BMJ eingesehen werden.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ v. 9.11.2012 (www.bmj.de)
Verkehrsverwaltungsrecht
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Am 25.10.2012 ist die Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 2232). Sie ist zum überwiegenden Teil am 1.11.2012 in Kraft getreten. Ein Teil der Vorschriften tritt jedoch erst am 1.1.2013 in Kraft (Art. 7). Mit der Verordnung wird die von der Verkehrsministerkonferenz geforderte Wiedererteilung nicht mehr zugelassener Unterscheidungszeichen (z.B. "Buchstabenkombination" für ehemalige Landkreise) geregelt. Hierzu wird das Verfahren zur Festlegung und Aufhebung der Unterscheidungskennzeichen geregelt und es werden Anforderungen an die Zeichenkombination und für die Zulassung von mehreren Unterscheidungskennzeichen für einen Verwaltungsbezirk bestimmt. Die Verordnung enthält zudem Bestimmungen zum Datenumfang bei Abfragen der Zentralen Leitstellen für Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst sowie weitere Maßnahmen zum Bürokratieabbau bei der Fahrzeugzulassung (BR-Drucks 371/12).
Eisenbahnrecht
Achtes Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften
Am 18.9.2012 ist das Achte Gesetz zur Änderung eisenbahnrechtlicher Vorschriften vom 12.9.2012 in Kraft getreten (BGBl I S. 1884). Mit dem Gesetz werden die Richtlinien 2008/57/EG und 2008/110/EG auf Gesetzesebene durch Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) in deutsches Recht umgesetzt. Es wird u.a. eine für die Instandhaltung zuständige Stelle eingeführt, die für den betriebssicheren Zustand der Eisenbahnfahrzeuge verantwortlich ist. In der Regel ist diese Stelle gleichzeitig der Halter oder die Eisenbahn. Die Verantwortung kann aber auch auf eine andere sachkundige Stelle übertragen werden. Darüber hinaus wird die Unterteilung im AEG in ein konventionelles und ein Hochgeschwindigkeitsbahnsystem aufgehoben (BR-Drucks 220/12).
Autor: Karsten Funke
RiLG Karsten Funke, Schweinfurt, derzeit abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz in Berlin