Im Jahre 2012 hat der Gesamtverband für die Deutsche Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Musterbedingungen für die Rechtschutzversicherung, die ARB 2012, veröffentlicht. Im Juni 2013 wurden diese ergänzt, diese neueste Fassung ist unter www.gdv.de abzurufen. Die Musterbedingungen wurden dabei im Aufbau erheblich verändert.[1] Bis heute haben die Versicherungsgesellschaften, die Rechtsschutzversicherungen anbieten, ihre Bedingungen noch nicht den neuen ARB 2012 angepasst. Ein wesentlicher Vorteil soll die Möglichkeit sein, Versicherungsscheine dem abgeschlossenen Vertrag anzupassen, d.h. alle Bestimmungen, die nicht relevant sind für den abgeschlossenen Vertrag, sollen aus Verständnisgründen im Ausdruck weggelassen werden. Dies scheint allerdings erhebliche technische Probleme für die Versicherer mit sich zu bringen.

Nachstehend einige statistische Angaben zur Rechtsschutzversicherung.

Die Beitragseinnahmen sind 2011/2012 weiter angestiegen.

 

2012

(in Mrd. EUR)

2012

Veränderung in %

2011

(in Mrd. EUR)

2011

Veränderung in %

2010

(in Mrd. EUR)
3,3433 0,4 3,3306 2,6 3,2475

Die Leistungen der Rechtsschutzversicherungen sind im Berichtszeitraum leicht angestiegen:

 

2012

(in Mrd. EUR)

2012

Veränderung in %

2011

(in Mrd. EUR)

2011

Veränderung in %

2010

(in Mrd. EUR)
2,3622 1,0 2,3384 0,1 2,3357

An Versicherungsfällen wurden 2011 3,83 Millionen gemeldet. Die Schadenquote lag 2012 unverändert bei 70,6 %. Damit ist sie leicht rückläufig gegenüber 2010.

[1] Siehe dazu Maier, Neue Bedingungen in der Rechtsschutzversicherung ARB 2012, r+s 2013, 105; Hering, Neue Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzverssicherung ARB 2012, zfs 2013, 4.

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