Die Entscheidungen der Instanzgerichte zeigen aber, dass der BGH anscheinend nicht klar genug war. Beispielhaft seien hier die Entscheidungen des OLG München, Schlussurteil v. 25.10.2013 – 10 U 964/13 BeckRS 2013, 18792 sowie LG Düsseldorf, Urt. v. 29.1.2015 – 21 S 53/14 auf der negativen Seite und die des OLG Saarbrücken NZV 2014, 569; NJW-RR 2014, 1371; BeckRS 2014, 16825 auf der positiven Seite genannt.

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