Wie bereits in dem Aufsatz "Erhöhung des Schmerzensgeldes bei inadäquater Schadensregulierung? Eine Rechtsprechungsübersicht" (zfs 2013, 670 ff.) dargelegt, berücksichtigt die Rechtsprechung eine nicht angemessene Schadensregulierung bei der Bemessung des Schmerzensgeldes als zusätzliches Kriterium, welches konsequenterweise zu einer Erhöhung führen muss und auch führt.

In dem genannten Aufsatz hatte die Verfasserin die Rechtsprechung bis zum Jahre 2013 dargestellt. Bereits hier zeigte sich, dass die Gerichte inadäquates Regulierungsverhalten von Versicherern durch zum Teil deutliche Erhöhungen des Schmerzensgeldes sanktionierten.

Inzwischen wurde diese Rechtsprechung durch eine Reihe weiterer Entscheidungen fortgeführt, so dass man durchaus sagen kann, dass die Tendenz mehr und mehr in Richtung einer gefestigten Rechtsprechung geht.

Seit der damaligen Darstellung hat es eine Reihe weiterer relevanter Entscheidungen gegeben, die in diesem Beitrag vorgestellt werden.

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