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zfs 12/2017, Übermäßige Verschleißanfälligkeit als Sachmangel; Beweislastregel des § 476 BGB

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BGB § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 § 437 Nr. 2 Alt. 1 § 440 § 474 Abs. 1 § 476

Leitsatz

1. Eine erhöhte Verschleißanfälligkeit eines Kfz (nicht funktionstüchtiger Drucksensor eines Partikelfilters, zur Überfettung des Brennstoffgemischs führender Bauteilfehler an den Pumpen-Düsen-Elementen) stellt aufgrund der hierdurch herbeigeführten erhöhten Verschleißgefahr einen Sachmangel dar.

2. Wird der Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Übergabe des Kfz sichtbar, wird bei Fehlen eines positiven Entlastungsbeweises gem. § 476 BGB vermutet, dass die gekaufte Sache schon bei der Übergabe mangelhaft war.

(Leitsätze der Schriftleitung)

OLG Hamm, Urt. v. 11.5.2017 – 28 U 89/16

Sachverhalt

Der Kl. macht die Rückabwicklung eines Kaufvertrages über ein Gebrauchtfahrzeug gelten. Der klagende Verbraucher kaufte das sechs Jahre alte Gebrauchtfahrzeug mit einer Laufleistung von 181.000 Kilometern. Nach der Übergabe des Fahrzeuges zeigte er Mängel desselben, wie schlechtes Anspringen des Motors, Ruckeln beim Fahren, laute Motorgeräusche und eine sich plötzlich erhöhende Motordrehzahl an. Nachdem wiederholte Reparaturversuche der beklagten Händlerin aus der Sicht des Kl. nicht zu einer Behebung der gerügten Mängelsymptomatik führten, ließ er den Rücktritt vom Kaufvertrag erklären.

Mit der Klage hat der Kl. die Rückzahlung des Kaufpreises, Nutzungsausfall für den Zeitraum des Werkstattaufenthaltes, die Werkstattkosten für den Austausch des Saugrohres und den Ersatz von Garagenunterstellkosten sowie die Feststellung des Annahmeverzuges geltend gemacht. Er hat behauptet, dass das Fahrzeug von Anfang an mangelhaft gewesen sei. Die Bekl. hat dies bestritten und weiterhin ausgeführt, die vom Kl. behaupteten Mangelsymptome beruhten auf dem üblichen Verschleiß durch Zusetzen des Rußpartikelfilters.

Das LG hat nach Einholung eines Gutac...

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  Leitsatz (amtlich) Zur Abgrenzung eines Sachmangels an einem Gebrauchtwagen in Abgrenzung zu einem bloßen Verschleiß.  Normenkette BGB § 434  Verfahrensgang LG Hagen (Urteil vom 26.04.2016; Aktenzeichen 3 O 88/14)   Tenor Auf die ...

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