Auf einer Landstraße ereignete sich eine Gegenverkehrskollision zwischen einem Toyota Auris (Baujahr 2012) und einem Honda Civic Sedan (Baujahr 2012). In dem Strafverfahren gegen den Toyota-Fahrer galt es im Rahmen eines Obergutachtens zu überprüfen, ob der Toyota-Fahrer durch einen Fahrfehler auf die Gegenfahrbahn gekommen ist (Variante 1) oder ob der Honda-Fahrer zuerst auf die Gegenfahrbahn geraten und der Toyota daraufhin nach links ausgewichen ist (Variante 2). Beide Varianten lassen sich in einer Abbildung wie folgt gegenüberstellen:

Obwohl im Rahmen der Unfallaufnahme die Spuren an der Unfallstelle und Schäden an den Fahrzeugen sehr ausführlich dokumentiert wurden, konnte im Rahmen einer klassischen Unfallrekonstruktion keine der beiden Varianten eindeutig ausgeschlossen werden.

Bei diesen beiden unfallbeteiligten Fahrzeugen ergab sich die – heutzutage i.d.R. noch ungewöhnliche – Situation, dass beide Fahrzeuge mit einer Event-Data-Recorder-Funktion (EDR) ausgestattet sind, so dass wesentliche Fahrparameter, wie Fahrzeuggeschwindigkeiten, Lenkwinkel und Bremspedalbetätigung vor der Kollision aufgezeichnet wurden. Die Steuergeräte der Fahrzeuge wurden im Rahmen der Unfallaufnahme ausgelesen und für die Analyse zur Verfügung gestellt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge