Der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs wird durch die bloße Nichtüberlassung von sich nicht bei der Akte befindenden Messunterlagen und Messdaten, die auch nicht Gegenstand der Urteilsfindung gewesen sind, nicht verletzt.

OLG Stuttgart, Beschl. v. 23.9.2019 – 4 Rb 28 Ss 691/19

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge