I. Geschwindigkeitsbegrenzungen
Wie schnell in Belgien gefahren werden darf, ist in der dortigen Straßenverkehrs-Ordnung, dem "Code de la Route", geregelt. Auf der Autobahn gilt generell in Belgien die Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Neu ist, dass für Reisebusse in Belgien auf der Autobahn eine neue Höchstgeschwindigkeit festgelegt wurde. Seit dem 1.4.2018 sind hier 100 km/h erlaubt. Die Geschwindigkeit wird auf manchen Autobahnen für den Umweltschutz abgesenkt, auf der Autobahn in Antwerpen durften nur 90 km/h statt 120 km/h gefahren werden. Verkehrsschilder auf der Autobahn kündigen Geschwindigkeitskontrollen entweder durch die Großbuchstaben RADAR und/oder das typische Radarsymbol an.
Das Tempolimit auf Landstraßen liegt allgemein bei 90 km/h, in Flandern jedoch nur bei 70 km/h. Eine weitere Besonderheit ist zu beachten, wenn ein Fahrzeug abgeschleppt wird. Dann gilt Tempo 25, und zwar auf allen Straßen, ob auf der Autobahn oder im Stadtverkehr. In geschlossenen Ortschaften beträgt die Geschwindigkeitsbegrenzung 50 km/h, es gibt jedoch zahlreiche Tempo 30-Zonen.
II. Sanktionen
In Belgien werden bereits Geldbußen angedroht bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von 1–10 km/h. In Wohngebieten, in der Nähe einer Schule oder in anderen beruhigten Bereichen muss man mit Tempo 30 mit einer Geldbuße von 50 EUR rechnen. Wenn man in diesen Zonen die Höchstgeschwindigkeit um mehr als 10 km/h überschritten hat, zahlt man pro weiteren Kilometer jeweils 10 EUR. Die Medien in Belgien berichteten darüber, dass die Zahl der Bußgeldbescheide wegen sogenannter geringer Geschwindigkeitsübertretungen im ersten Halbjahr 2022 stark gestiegen sei. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in Belgien technisch viel in die Verkehrssicherheit investiert wurde, beispielsweise durch Abschnittskontrollen – und das gelte für alle Regionen des Landes. Viel mehr Geschwindigkeitskontrollen haben mehr Bußgeldverfahren zur Folge. Auch in Belgien gibt es bei Geschwindigkeitsüberschreitungen Toleranzwerte. Diese sind im Vergleich zu Deutschland größer. Wer mit der Geschwindigkeit von 59 km/h geblitzt wird, dem wird abzüglich der Toleranz nur 52 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen.
Bei einem Tempoverstoß von mehr als 31 km/h droht neben einem Bußgeld (55–2.750 EUR) auch ein Fahrverbot (8 Tage bis 5 Jahre). Ein wiederholtes Fehlverhalten innerhalb eines Jahres wird mit der doppelten Geldbuße geahndet.
Im Übrigen droht ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 20 km/h eine Geldbuße ab 115 EUR und bei mehr als 50 km/h ab 300 EUR.
III. Bußgeldverfahren
Für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften wurde zunächst gegen den Halter des Kfz in einem Bußgeldverfahren in Brüssel eine Geldbuße von 113 EUR erhoben. Das "Informationsschreiben" wurde auf Deutsch übersetzt. Der Inhalt des Schreibens ist vergleichbar mit den Angaben in deutschen Bußgeldbescheiden: So wird der Tatvorwurf "Overtreding" (z.B.: vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung), Tattag mit Uhrzeit, der Tatort, das Messsystem (z.B. "System Batch Radar"), Fahrzeugtyp (Pkw/Lkw), der Hersteller des Fahrzeugs, Fahrzeugmodell sowie das amtl. Kennzeichen mitgeteilt. Die Toleranz betrug immerhin 6 km/h und damit mehr als hierzulande. Weiter hieß es: "Das Messgerät wurde konform der Gesetzgebung installiert und eingesetzt. Der Protokollant ist ausgebildet, um mit dem eingesetzten Gerät Messungen vornehmen zu können." Im Anschreiben hieß es im Schreiben an den Halter, dass, weil das Kfz-Kennzeichen auf den Adressaten zugelassen gewesen sei, vorausgesetzt werde, dass er die Verfehlung auch begangen habe. Hieraus ist ablesbar, dass in Belgien zunächst widerlegbar vermutet wird, dass der Halter für sämtliche mit seinem Fahrzeug begangenen Verkehrsverstöße verantwortlich ist. Von der Halterhaftung kann sich der Halter nur freisprechen, wenn er beweist, dass er zum fraglichen Zeitpunkt nicht gefahren ist. Es wurde nur eine Zahlungsfrist von wenigen Tagen eingeräumt. In den weiteren Hinweisen hieß es, dass wenn der Betrag von 113 EUR nicht bezahlt werde, die Staatsanwaltschaft auch einen Vergleichsvorschlag unterbreiten könne, der höher ausfalle als die aktuelle Geldbuße. Werde auch diesen Betrag nicht gezahlt, erhalte der Betroffene einen Zahlungsbefehl von "170.1 Euro". Wenn der Betroffene nicht gefahren sei oder mit der Übertretung oder der Geldbuße nicht einverstanden ist, wird er auf ein Formular unter "www.verkehrsstrafen.be" verwiesen. Der Halter teilte daraufhin die Fahreri...