Zivilrecht
Verkehrssicherungspflicht auf Bahnsteigen – BGH, Urt. v. 17.1.2012 – X ZR 59/11
Durch Urt. v. 17.1.2012 hat der für Rechtsstreitigkeiten über Personenbeförderungsverträge zuständige X. Zivilsenat des BGH entschieden, dass ein Eisenbahnverkehrsunternehmen trotz der Trennung von Fahrbetrieb und Infrastruktur durch das Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (ENeuOG) vom 27.12.1993 (BGBl I S. 2378, 1994 I S. 2439) aufgrund des Personenbeförderungsvertrages verpflichtet ist, Bahnanlagen und Bahnsteige, die der Fahrgast vor oder nach der Beförderung benutzten muss, bereitzustellen und verkehrssicher zu halten. Im Falle schuldhafter Verletzung dieser vertraglichen Pflicht hafte das Eisenbahnbeförderungsunternehmen nach §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB. Ein Verschulden des Eisenbahninfrastrukturunternehmens oder von Subunternehmern habe das Eisenbahnbeförderungsunternehmen (im konkreten Fall: die DB Fernverkehr AG) nach § 278 BGB in gleichem Umfang zu vertreten wie ein eigenes Verschulden.
Quelle: Pressemitteilung des BGH vom 17.1.2012 (Nr. 7/12)
Verkehrsverwaltungsrecht
Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr
Am 31.12.2011 ist die Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr (GBZugV) vom 21.12.2011 in Kraft getreten (BGBl I S. 3120). Hierdurch sollen die Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009, 1072/2009 und 1073/2009 in nationales Recht umgesetzt werden. Zu diesem Zweck war bereits das Güterkraftverkehrsgesetz und das Personenbeförderungsgesetz geändert worden (siehe zfs Aktuell des Januar-Heftes, zfs 2012, 2). Vorgesehen ist u.a., die Geltungsdauer der Gemeinschaftslizenz von fünf auf zehn Jahre anzuheben.
Quelle: BR-Drucks 707/11
Binnenschifffahrtsrecht
Binnenschifffahrts-Straßenordnung
Am 1.2.2012 ist die Verordnung zur Einführung der Binnenschifffahrts-Straßenordnung vom 16.12.2011 (BinSchStrEV) in Kraft getreten (BGBl I 2012 S. 2). Die Verordnung löst u.a. die mit Ablauf des 31.1.2012 aufgehobene bisherige BinSchStrEV ab (§ 37 Nr. 1). Mit der neuen Verordnung, die auf den Bundeswasserstraßen außerhalb von Rhein, Mosel, Donau, Elbe im Hamburger Hafen, Seeschifffahrtsstraßen und Eder- und Diemeltalsperre gilt, werden zahlreiche vorübergehende Regelungen, die zunächst zur Erprobung oder zur Anpassung an die auf Rhein und Mosel geltenden Polizeiverordnungen erlassen wurden, in dauerhaftes Recht überführt. Zudem wurde die BinSchStrEV rechtsförmlich überarbeitet.
Polizeiverordnungen für Rhein und Mosel
Zuvor waren bereits am 24.12.2011 die Verordnung zur Einführung der Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein (Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung – RheinSchPersEV) vom 16.12.2011 (BGBl I S. 1300) und die Zweite Verordnung zur Änderung moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften vom 16.12.2011 (BGBl I S. 1318) in Kraft getreten.
Gefahrgutrecht
Am 21.12.2011 wurden die Bekanntmachungen vom 16.12.2011 über die Neufassung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und die Neufassung der Gefahrgutverordnung See (Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (GGVSee)) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I S. 2733, S. 2784). Hiermit hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung auf Grundlage einer entsprechenden Ermächtigung den jeweils geltenden aktuellen Wortlaut der Gefahrgutverordnungen bekannt gemacht.
Prozesskostenhilferecht
Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung
Am 21.12.2011 wurde die Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung (Prozesskostenhilfebekanntmachung 2012 – PKHB 2012) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl I S. 2796). Danach haben sich die ab dem 1.1.2012 maßgebenden Beträge, die nach § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b und Nr. 2 ZPO vom Einkommen der Partei abzusetzen sind, erhöht. So ist z.B. der Betrag für Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1b ZPO), von 182 EUR auf 187 EUR gestiegen. Die im Einzelnen geltenden Beträge können der Bekanntmachung, die im Internet auf der Homepage des Bundesgesetzblatts (www1.bgbl.de) einsehbar ist, entnommen werden.
RiLG Karsten Funke, Schweinfurt, derzeit abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz in Berlin