Der Kl. hat den Bekl. Sachverständigen wegen des Vorwurfs fehlerhafter Gutachtenerstattung auf Schadensersatz in Anspruch genommen.
Das Berufungsgericht hat die klageabweisende Entscheidung des Landgerichts gebilligt. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Kl. blieb erfolglos.
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