Die Autoren wenden sich mit diesem Buch vornehmlich an Praktiker wie Anwälte, Richter und Sachbearbeiter in Versicherungsgesellschaften. Die Rechtsmaterie wird aus Sicht eines Rechtsanwalts dargestellt, der überwiegend den Versicherungsnehmer vertritt. Hierdurch lassen sich falsche Beratungen und deren unangenehme Folgen vermeiden. Auch wird die oft überzogene Erwartungshaltung des Mandanten der Realität angepasst.
Das Buch überzeugt durch eine praxisnahe und sehr aktuelle Darstellung. Dies wird schon beim Blick auf das Inhaltsverzeichnis deutlich. Die in der Beraterpraxis häufig vorkommenden Nebensparten wie Übergangsgeld, KHT, Sofortleistung, Verletztengeld etc werden ausführlich dargestellt. Besonders hervorzuheben ist, dass dem medizinischen Teil ein ganzes Kapitel gewidmet wird. Hierbei werden dann genau diejenigen Fragen behandelt, die in der Praxis immer wieder vorkommen.
Bei der Erläuterung des Unfallbegriffs wird auch der fiktive Unfall abgehandelt. Dies ist erfreulich, da dieser in anderen Kommentaren oft zu kurz kommt. Die Ausschlüsse und Voraussetzungen der Invaliditätsleistung werden in der gebotenen Ausführlichkeit und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung erläutert. Hierbei werden auch verbraucherfreundliche Einzelentscheidungen mancher Gerichte, wie eine Entscheidung des OLG Frankfurt a.M. zur Nachbemessung, sehr kritisch gesehen und es wird diesen nicht gefolgt.
Ein weiteres Kapitel widmet sich dem Sinn und Unsinn von Beschwerden. Die Darstellungen entsprechen der Praxis und tragen hoffentlich dazu bei, dass unsinnige Beschwerden, die im Ergebnis dem Beschwerdeführer nicht weiterhelfen, vermieden werden. Auch prozessuale Fragen werden dargestellt. Die Risiken von Feststellungsklagen und selbständigen Beweisverfahren werden praxisnah erläutert. Somit können häufig anzutreffende prozessuale Fehler und überflüssige Gerichtsverfahren vermieden werden.
Fast alle am Markt gängigen Klauseln werden in einem Verzeichnis aufgelistet und im Text dargestellt. Da auch allgemein versicherungsvertragliche Fragen behandelt werden, ist das Buch nicht nur für den Schadenbereich, sondern auch für den Vertragsbereich nützlich.
Das Buch ist absolut praxistauglich. Es ist eine sehr gute Hilfe und ein Nachschlagewerk insbesondere für Anwälte, die nicht auf dem Gebiet spezialisiert sind, sowie für Amtsrichter und nicht spezialisierte Landrichter. Praxistipps runden die Praxisnähe ab. Insgesamt ein gelungenes und für jeden Praktiker zu empfehlendes Werk.
RA u. FA für Versicherungsrecht Lothar Klein, Wiehl