Dies ist nicht nur der aktuelle Schlachtruf und die Hoffnung der Fans von Bayer Leverkusen, Schalke 04, Eintracht Frankfurt und Bayern München, sondern auch das diesjährige Reiseziel der Verkehrsanwälte. Nach 2012 und 2015 macht der DAV-VerkehrsAnwaltsTag nun schon zum dritten Mal Stopp in unserer Hauptstadt, die eben nicht nur zum alljährlichen DFB-Pokal-Finale eine Reise wert ist.
Die von der ARGE Verkehrsrecht im DAV und der Deutschen Anwaltakademie organisierte und inzwischen fest im Kalender der Verkehrsrechtler etablierte Veranstaltung bietet wieder ein "Rund-um-Sorglos-Paket". Der 7. DAV-VerkehrsAnwaltsTag, welcher am 20./21.4.2018 im Novotel Berlin am Tiergarten stattfinden wird, steht nicht nur für interessante und hochklassige Fachvorträge, sondern eben auch für entspannte und gesellige Kontaktpflege und Gedankenaustausch. In gewohnt eloquenter Weise wird Rechtsanwalt Nicolas Eilers durch das abwechslungsreiche Fachprogramm führen. Die Vortragsreihe beginnen wird Rechtsanwalt Gerhard Hillebrand aus Neumünster, zugleich Regionalbeauftragter der ARGE Verkehrsrecht für den Bereich Hamburg und Schleswig-Holstein, mit einem Referat über Verteidigungsstrategien beim Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren.
Einen Blick über die klassischen Verkehrsrechtsthemen hinaus wirft Rechtsanwältin Pia Alexandra Kappus aus Frankfurt/M. mit ihrem Vortrag zu den arbeitsrechtlichen Problemen in der Unfallregulierung. Das im Juli 2017 durch den Gesetzgeber in § 844 Abs. 3 BGB neu eingeführte Hinterbliebenengeld wird Rechtsanwalt Nicolas Eilers aus Groß-Gerau, zugleich Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der ARGE Verkehrsrecht und Regionalbeauftragter der ARGE Verkehrsrecht für den Bereich Südhessen, in den Mittelpunkt seines Referates stellen. Man wird gespannt sein dürfen, wie die ersten Erfahrungen in der Regulierungspraxis sind.
Traditionell stellen aktuelle Mitglieder der jeweiligen Senate des BGH "ihre" aktuelle Rechtsprechung vor. So wird Dr. Ulrich Franke, Richter am 4. Strafsenat des BGH, zur aktuellen Rechtsprechung des BGH in Verkehrsstrafsachen referieren. Thomas Offenloch, Richter am VI. Zivilsenat des BGH, wird die Rechtsprechung des BGH in Verkehrszivilsachen darstellen. Lothar Jaeger, Vorsitzender Richter am OLG Köln, wird in seinem Vortrag über die prozessuale Durchsetzung des Schmerzensgeldanspruchs unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen sprechen.
Einen Blick über den juristischen Tellerrand hinaus wirft Dr. Michael Weyde, Sachverständiger aus Berlin, mit seinem Vortrag über die Aufklärung von betrügerischen Schadenfällen. Die Teilnehmer haben mit diesem "bunten Strauß" quer durch das Verkehrsrecht die Möglichkeit, zehn Fortbildungsstunden zu erlangen. Auch in diesem Jahr können "Jungmitglieder" der ARGE Verkehrsrecht, d.h. diejenigen, die seit April 2017 der ARGE Verkehrsrecht beigetreten sind, kostenfrei an der Fachtagung teilnehmen. Die alljährliche Mitgliederversammlung der ARGE Verkehrsrecht schließt sich ab 18.00 Uhr an. Ab 20.00 Uhr findet im Restaurant "Wartesaal" in der City West der gemütliche und gesellige Teil statt. Das Restaurant verspricht durch kulinarische Genüsse mit Musik ein "Rundumerlebnis für die Sinne". Die zentrale Lage neben dem Theater des Westens ist zugleich ein idealer Ausgangspunkt für einen Ausflug ins Berliner Nachtleben. Traditionell wird es für die Begleitpersonen ein interessantes Rahmenprogramm geben. Am Freitag kann die Sonderausstellung "IRVING PENN" in der Galerie c/o Berlin im Amerikahaus besucht werden, am Samstagvormittag gibt es in der KPM – Königliche Porzellan Manufaktur Berlin viel weißes Gold zu entdecken.
Also, auf nach Berlin!
Autor: Andy Ziegenhardt
RA Andy Ziegenhardt, Regionalbeauftragter der ARGE Verkehrsrecht und FA für Verkehrsrecht, Erfurt
zfs 3/2018, S. 121