Seit Beginn der automobilen Geschichte faszinieren Fahrzeuge den Menschen. In jeder Witterungslage werden komfortabel erhebliche Distanzen überbrückt. Mit zunehmender Elektronifizierung haben in den letzten Jahren immer mehr Assistenzfunktionen Einzug in die Fahrzeuge erhalten, die den Fahrer unterstützen und ihm helfen. Damit der heutige Straßenverkehr Realität werden konnte, wurden Zulassung und Nutzung der Fahrzeuge rechtlich geregelt. Diese Regelungen werden seither kontinuierlich dem gesellschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst.
Ihre öffentliche und verkehrspolitische Aufmerksamkeit erfahren der Straßenverkehr sowie Fahrzeug- und Verkehrstechnik durch das Unfallgeschehen und die Umweltbelastung.
Mit der weiter zunehmenden Elektronifizierung der Fahrzeuge rücken der Datenschutz und die Datensicherheit im und um das Auto immer mehr in das Bewusstsein der Öffentlichkeit. So wie in Vergangenheit und Gegenwart der Ruf nach immer mehr Verkehrssicherheit und Umweltschutz im Straßenverkehr immer lauter wurde, so ist heute und wird zukünftig auch der Ruf nach mehr Datenschutz und Datensicherheit immer deutlicher zu vernehmen sein. Sicherzustellen ist, dass nicht unaufgefordert Informationen beispielsweise über Ort, Zeit und Fahrzeugzustand weitergegeben werden, sofern dazu kein konkreter Auftrag erteilt wurde.
Sicherer, effektiver, umweltschonender – bereits in naher Zukunft könnte der Straßenverkehr entscheidend von einer weiter entwickelten Kooperation auf der Grundlage des Austauschs von relevanten Daten innerhalb und außerhalb des Fahrzeugs profitieren. Wie das? Der bedarfsgerechte Austausch von aktuellen Informationen zu Fahrerwunsch, Fahrzeugzustand, Fahrverhalten und Umgebung ermöglicht neuartige Assistenz- und Chauffeursfunktionen, die helfen, Unfälle zu vermeiden, die Umweltbelastung zu reduzieren und den Verkehr insgesamt leistungsfähiger zu gestalten.
Wichtigste Voraussetzung für eine solche intelligente Kooperation ist die Gewährleistung einer vertrauenswürdigen und zuverlässigen Kommunikation zwischen den beteiligten Stellen und Komponenten. Neben technischen Vorkehrungen ist hierfür vor allem eine klare rechtliche Regelung zum Schutz der Fahrerdaten einerseits ebenso wie zur Sicherheit der Fahrzeugdaten andererseits dringend erforderlich.
Dazu sind No Spy-Regeln
- in das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (Wiener Straßenverkehrskonvention vom 7.10./8.11.1968; BGBl II 1977, Nr. 39) aufzunehmen,
- als horizontale Richtlinie für die UN/ECE-Regelungen für Straßenfahrzeuge zu erlassen,
- in den EU-Vorschriften über die Betriebserlaubnisse von Straßenfahrzeugen (Richtlinie 2007/46/EG; Verordnung (EG) Nr. 1060/2008) vorzuschreiben.