Ein VR, der eine Beitragsänderung aufgrund des Erreichens von Altersgrenzen mitversicherter Kinder erkennt, muss den VN auf die Möglichkeit des Abschlusses günstigerer Ausbildungstarife hinweisen.

(Leitsatz der Schriftleitung)

OLG München, Beschl. v. 10.6.2015 – 25 U 945/15

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