Der Kl. unterhielt für sich und seine beiden, 2007 und 2009 das 20. Lebensjahr erreichenden Kinder bei der Bekl. eine Krankheitskostenversicherung. Tarifbedingt teilte die Bekl. zum jeweiligen Geburtstagsdatum eine Beitragsanpassung mit; in den von ihr mit überreichten umfangreichen Unterlagen war darauf hingewiesen, dass sie über günstige Ausbildungstarife verfüge. Der Kl. nahm die Beitragsanpassungen zunächst in Unkenntnis der günstigeren Tarife hin und verlangte später Erstattung der Prämiendifferenz.

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