Auch die übrige obergerichtliche Rechtsprechung erlaubt den Zugriff auf andere Dokumente bei fehlenden Urteilsgründen (OLG Köln NZV 1997, 371; OLG Stuttgart NZV 2009, 522; OLG Brandenburg VRS 116, 279). Ein ähnliches Zulassungsproblem besteht auch bei fehlender Unterschrift (OLG Bamberg NJW 2013, 2212).
RiAG Dr. Benjamin Krenberger
zfs 4/2018, S. 234
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