Das OLG Celle hat den Zulassungsantrag verworfen, weil gegen den Betr. eine Geldbuße von nicht mehr als 100 EUR festgesetzt worden und es nicht geboten war, die Nachprüfung des Urteils zur Fortbildung des sachlichen Rechts zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben.

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