Vorlage an den EuGH: Geltung der Fluggastrechteverordnung für Flüge aus der Schweiz in Drittstaaten (BGH, Beschl. v. 9.4.2013 – X ZR 105/12)
Mit Beschl. v. 9.4.2013 (Az.: X ZR 105/12) hat der BGH dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die europäische Fluggastrechteverordnung auch für Flüge mit Start in der Schweiz und Ziel in einem Staat außerhalb der EU anwendbar ist.
Die Klägerin hatte bei der Fluggesellschaft Swiss einen Flug von Frankfurt über Zürich nach Yaundé (Kamerun) mit Zwischenstopp in Douala gebucht. Das Anschlussflugzeug in Zürich startete erst mit einer Verspätung von 6 Std. und 10 Min. Da der Weitertransport von Douala nicht mit dem Flugzeug, sondern im Bus erfolgte, erreichte die Klägerin den Zielort erst mit einer Verspätung von mehr als 20 Stunden. Der BGH hat die internationale Zuständigkeit für den von der Klägerin wegen der Verspätung geltend gemachten Ausgleichsanspruch in Höhe von 600 EUR bejaht und hält die Anwendbarkeit der Fluggastrechteverordnung für möglich, weil diese nach dem Wortlaut des Luftverkehrsabkommens zwischen der Schweiz und der EU auch für die Schweiz gilt. Nach der Entscheidung eines Schweizer Gerichtes ist die Verordnung jedoch aufgrund des Abkommens nur auf Flüge zwischen der Schweiz und einem Mitgliedstaat der EU (oder umkehrt) anwendbar. Der BGH hat deshalb den für die Auslegung von Unionsrecht zuständigen EuGH angerufen.
Quelle: Pressemitteilung des BGH v. 9.4.2013 (Nr. 59/2013)
Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr
Der Bundestag hat am 21.3.2013 den Gesetzentwurf zur Schlichtung im Luftverkehr beschlossen. Danach können Zahlungsansprüche von Fluggästen bis 5.000 EUR, die ab dem 1.11.2013 entstehen, vor einer Schlichtungsstelle reguliert werden. Das Gesetz setzt zunächst auf die freiwillige Schlichtung durch privatrechtlich organisierte Schlichtungsstellen. Lediglich subsidiär wird eine behördliche Schlichtungsstelle beim Bundesamt für Justiz eingerichtet. Zum näheren Inhalt des Gesetzentwurfs siehe zfs 2012, 242.
Quelle: Pressemitteilung des BMJ v. 21.3.2013
Vorschlag der EU-Kommission zur Änderung der Fluggastrechteverordnung
Die EU-Kommission hat am 13.3.2013 einen Vorschlag zur Änderung der Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) vorgelegt. Hiermit sollen Rechtsunsicherheiten beseitigt und neue Rechte für Fluggäste eingeführt werden. Dies betrifft u.a. die Verschiebung von Flügen, Namensfehler, die unsachgemäße Behandlung von Gepäck und Transparenzanforderungen für Handgepäck und kontrolliertes Gepäck. Luftfahrtunternehmen sollen strenger beaufsichtigt, aber auch von unverhältnismäßigen Belastungen verschont bleiben. Zudem soll die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen verbessert werden. Hier setzt das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr an (s.o.). Weitere Einzelheiten können der Pressemitteilung der Kommission entnommen werden, die auf deren Homepage einsehbar ist.
Quelle: Pressemitteilung der Europäischen Kommission v. 13.3.2013