Die wichtigsten Personen neben der eigenen Familie sind die unmittelbaren Nachbarn. Wenn Nachbarn ein gutes Verhältnis zueinander pflegen, können sie ungestört nebeneinander leben und profitieren beide davon. In rechtlichen Fachbereichen gibt es kaum eine engere Nachbarschaft als diejenigen zwischen dem Verkehrsrecht und dem Versicherungsrecht. Betrachten wir zum Beispiel den Mandanten mit dem "vollen Programm": Trunkenheitsfahrt mit vollkaskoversichertem Pkw und Unfall mit einem anderen Pkw nebst anschließender Fahrerflucht. Wenn der Unfall dann noch durch eine Vorfahrtsverletzung des nüchternen Unfallgegners verursacht wurde, eröffnet sich ein weites Problemfeld: verkehrsstrafrechtlich, haftungszivilrechtlich und versicherungsrechtlich in der Haftpflichtversicherung und der Kaskoversicherung als Sachversicherung.
In diesem Grenzgebiet von Verkehrsrecht und Versicherungsrecht arbeiten die Arbeitsgemeinschaften Versicherungsrecht und Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins eng zusammen. Nachdem zunächst die Satzungsversammlung nur den Fachanwalt für Versicherungsrecht, nicht aber für Verkehrsrecht zugelassen hatte, war es der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht Dr. Hubert van Bühren, der nicht den Vorteil ausnutzte, auch das Verkehrsrecht zu vereinnahmen, sondern aktiv an der Durchsetzung des Fachanwalts für Verkehrsrecht mitarbeitete. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ist dafür noch heute dankbar.
Die geschäftsführenden Ausschüsse der beiden Arbeitsgemeinschaften waren in der Vergangenheit mit den Kollegen Dr. Georg Greißinger und Michael Bücken personell miteinander verzahnt. Nach deren bedauerlichem Tod nimmt jeweils einmal im Jahr ein Mitglied des geschäftsführenden Ausschusses der jeweiligen anderen Arbeitsgemeinschaft an den Vorstandssitzungen teil, um die Arbeit in überschneidenden Bereichen zu koordinieren.
Beide Arbeitsgemeinschaften treten auch einheitlich gegenüber den Rechtsschutzversicherern auf gegen Schadenssteuerung und Shuttle-Mediation.
Im Abstand von drei Jahren wird die gemeinsame Berliner Fachtagung "Der Verkehrsunfall im Versicherungsrecht" veranstaltet. In diesem Jahr steht die fünfte Berliner Fachtagung am 21. und 22. Juni 2014 an. Zu der Teilnahme an dem fachlich hoch interessanten Seminar laden beide Arbeitsgemeinschaften herzlich ein. Es erwarten Sie insgesamt zehn Seminarstunden mit interessanten Themen und hervorragenden Referenten. Das vollständige Programm und die Anmeldung finden sie auf der Startseite der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht:
www.verkehrsanwaelte.de.
Organisiert wird die Tagung von der Kollegin Monika Maria Risch, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht und deren Büro. Mit Herzblut widmet sie sich dieser Veranstaltung, plant Rahmenprogramme, die in der Vergangenheit für mich unvergessliche Erlebnisse bedeuteten und feilt an allen Details dieser Tagung.
An dieser Stelle deshalb der ganz herzliche Dank im Namen der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht für das Engagement von Monika Maria Risch!
Autor: Jörg Elsner
RAuN Jörg Elsner LL.M., Vorsitzender der ARGE Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins e.V.
zfs 5/2014, S. 241