Die Kosten eines während des Rechtsstreits von der nicht mit verklagten Haftpflichtversicherung des Bekl. eingeholten und bezahlten Privatgutachtens gehören nicht zu den der Kostenfestsetzung unterliegenden Kosten des Rechtsstreits.

(Leitsatz der Schriftleitung)

OLG Köln, Beschl. v. 11.1.2016 – 17 W 255/15

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