Der Kl. hat die Feststellung des Fortbestands einer mit Antrag vom 24.6.2013 abgeschlossenen Pflegetagegeldversicherung für seinen am 13.6.2011 geborenen Sohn K M begehrt. Nach einer in der Berufungsinstanz vorgenommenen Klageänderung verlangt er nunmehr primär die Zahlung von Pflegetagegeld aus dieser Versicherung. Am 16.5.2012 wurde die U6-Untersuchung des Kindes durchgeführt. Auf dem Untersuchungsblatt ist angegeben, nach dem Gesamteindruck sei das Kind nicht altersgemäß entwickelt. U.a. wird eine "mot. Entw.verzög. (ICD F 82.9)" genannt. Zur Durchführung einer MRT-Aufnahme des Schädels befand sich das versicherte Kind vom 14. auf den 15.11.2012 im Kinder- und Jugendkrankenhaus … in H. Die MRT-Bilder zeigten lediglich eine "leichte Betonung der inneren und äußeren Liquorräume supratentoriell", ansonsten waren sie ohne Befund. Am 21.2.2013 suchte die Mutter des versicherten Kindes den Facharzt für Humangenetik Dr. B S zur genetischen Beratung auf. In dessen schriftlicher Beurteilung ist eine "Entwicklungsverzögerung um etwa 8 Monate" aufgeführt. Als Beratungsergebnis ist festgehalten, dass anlässlich der U7-Untersuchung des Kindes eine Chromosomenanalyse durchgeführt werden solle. Auf dem Untersuchungsblatt für die U7-Untersuchung vom 24.5.2013 ist in dem Feld "Gesamteindruck: Kind altersgemäß entwickelt" nichts angekreuzt. Unter "sonstige Bemerkungen" heißt es: "globale Entwicklungsverzögerung (macht zuletzt tolle Fortschritte)". Am 4.6.2013 wurde dem Kind für die genetische Untersuchung Blut entnommen. Am 24.6.2013 beantragte der Kl. bei der Bekl. für seinen Sohn als versicherte Person den Abschluss einer Pflegeversicherung. Der Antrag beinhaltete Gesundheitsangaben zur Pflegeversicherung.
Verneint wurden die Fragen:
P1 Besteht bereits eine Pflegebedürftigkeit oder wurde jemals ein Antrag auf Leistungen aus einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung gestellt?
P2 Besteht oder bestand in den letzten 6 Jahren eine der genannten Erkrankungen oder Folgen davon … Erkrankungen des Gehirns, des Nervensystems oder der Psyche?“
Bejaht wurde die Frage:
P3 Fand in den letzten 5 Jahren eine stationäre Behandlung in einem Krankenhaus, Sanatorium oder Kuranstalt statt oder ist innerhalb der nächsten 6 Monate eine Operation angeraten? (Ausgenommen sind Behandlungen oder Operationen im Zahnbereich.) Hierzu wird in dem Antrag auf ein Beiblatt verwiesen. Dort sind drei Krankenhausaufenthalte angegeben, eine Operation zur Korrektur einer Fußfehlstellung und zwei Aufenthalte wegen Mandelentzündungen mit Fieberkrampf.
Die Bekl. nahm den Antrag mit Schreiben vom 26.7.2013 an und übersandte den Versicherungsschein. Die abgeschlossene Pflegeversicherung (Tarife PTF1 und PTS) umfasst ein Pflegetagegeld von 50 EUR pro Tag. Versicherungsbeginn war der 1.7.2013.
Die Chromosomenuntersuchung des Kindes ergab laut humangenetischer Beurteilung vom September 2013 eine partielle Monosomie 18q, die in der wissenschaftlichen Literatur teilweise auch als De-Grouchy-Syndrom Typ II bezeichnet werde. Nach Feststellung einer "Entwicklungsstörung der Motorik und der Sprache bei bestätigtem De-Grouchy-Syndrom II" machte der Kl. Ende Januar 2014 bei der Bekl. Leistungen aus der Pflegetagegeldversicherung geltend. Daraufhin trat die Bekl. vom Vertrag zurück und focht ihn an.