Verkehrsverwaltungsrecht
Pkw-Maut
Keine Anrufung des Vermittlungsausschusses
Der Bundesrat hat am 31.3.2017 die Gesetzentwürfe zur Einführung der Pkw-Maut gebilligt. Die Empfehlung der Fachausschüsse, den Vermittlungsausschuss anzurufen, und die damit verbundene Forderung nach Korrekturen bei der Pkw-Maut (siehe zfs 2017, 182) erhielten bei der Plenarabstimmung keine Mehrheit. Die Gesetze werden nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt und sollen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Quelle: www.bundesrat.de – Plenum KOMPAKT v. 31.3.2017
Lkw-Maut
Ausweitung auf alle Bundesstraßen ab 1.7.2018
Am 31.3.2017 ist das Vierte Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes vom 27.3.2017 in Kraft getreten (BGBl I S. 564). Durch das Gesetz wird die Mautpflicht ab 1.7.2018 auf alle Bundesstraßen ausgeweitet. Hierdurch soll die Finanzierung der Bundesfernstraßen verbessert und eine moderne, sichere und leistungsstarke Verkehrsinfrastruktur in Deutschland gewährleistet werden. Spätestens Ende 2017 soll zudem geprüft werden, ob die Maut auf kleinere Lkw (3,5 bis 7,5 t) und auf Fernbusse ausgeweitet werden soll sowie die Lärmkosten einbezogen werden können.
Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
Am 29.3.2017 ist die Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften v. 23.3.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 522). Durch die Verordnung sollen die Möglichkeiten der internetbasierten Außerbetriebsetzung und Wiederzulassung von Fahrzeugen erweitert werden. Die Regelungen zu Kurzkennzeichen werden aufgrund von Erfahrungen der Praxis und der Rechtsprechung angepasst und klargestellt. Zudem sollen die Verwendungsmöglichkeiten für rote Kennzeichen erweitert und bestimmte EU-Richtlinien umgesetzt werden.
Strafrecht
Sportwettbetrug
Am 12.4.2017 ist das Einundfünfzigste Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben v. 11.4.2017 in Kraft getreten (BGBl I S. 815). Durch den Tatbestand des Sportwettbetruges (§ 265c StGB) sollen Manipulationsabsprachen bei Wettbewerbern erfasst werden, auf die eine Sportwette gesetzt werden soll. Für Manipulationsabsprachen bei hochklassigen Wettbewerben mit berufssportlichem Charakter ist der Tatbestand der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben (§ 265d StGB) vorgesehen.
Quelle: Pressemitteilung des BMJV v. 10.3.2017
Zivilprozessrecht
Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017
Am 7.4.2017 ist die Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2017) v. 28.3.2017 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I S. 750). Dadurch steigt u.a. die Pfändungsfreigrenze für Arbeitseinkommen ab dem 1.7.2017 von derzeit 1.073,88 EUR auf 1.133,80 EUR.
Insolvenzrecht
Anfechtungen nach der InSO und nach dem AnfG
Am 5.4.2017 ist das Gesetz zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung und nach dem Anfechtungsgesetz v. 29.3.2017 in Kraft getreten (BGBl I S. 654). Das Gesetz soll den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen. Zudem sollen die Möglichkeiten der Insolvenzanfechtung punktuell neu justiert und das Gläubigerantragsrecht gestärkt werden. Die Praxis der Vorsatzanfechtung soll für den Geschäftsverkehr kalkulierbarer werden. Gläubiger, die ihren Schuldnern Zahlungserleichterungen gewähren, sollen künftig sicher sein können, dass dies für sich genommen keine Vorsatzanfechtung begründen kann. Zudem sollen die Rechtsunsicherheiten im Hinblick auf die Anfechtbarkeit von Arbeitsentgeltzahlungen beseitigt werden. Vollstreckende Gläubiger sollen besser davor geschützt werden, einen Vollstreckungserfolg wieder herausgeben zu müssen. Die Verzinsung des Anfechtungsanspruchs soll neu geregelt werden, um Fehlanreize zur Verschleppung zu beseitigen.
Quelle: BT-Drucks 18/11119
Autor: Karsten Funke
Karsten Funke, Richter am Landgericht München I
zfs 5/2017, S. 242