Am 11.6.2013 ist das Gesetz zur Änderung seeverkehrsrechtlicher und sonstiger Vorschriften mit Bezug zum Seerecht v. 4.6.2013 in Kraft getreten (BGBl I, S. 1471). Das Gesetz soll dem Änderungsbedarf Rechnung tragen, der sich aus der Fortentwicklung völker- und europarechtlicher Vorgaben ergeben hat. Hierbei sollen insbesondere die Vorgaben der Richtlinie 2009/20/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates v. 23.4.2009 über die Versicherung von Schiffseigentümern für Seeforderungen (ABl L 131 v. 28.5.2009, S. 128) und des Internationalen Übereinkommens von Nairobi von 2007 über die Beseitigung von Wracks umgesetzt werden (BR-Drucks 798/12).

Autor: Karsten Funke

RiLG Karsten Funke, Schweinfurt, derzeit abgeordnet an das Bundesministerium der Justiz in Berlin

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