Der Bundestag hat am 16.5.2013 den Gesetzentwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Hiermit soll die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform des Verkehrszentralregisters umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung (siehe hierzu zfs 2013, 2) wurde in geänderter Fassung angenommen und sieht nun die Beibehaltung des Punkterabatts für die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar vor. Hat der Betroffene im neuen Punktesystem einen Stand von vier oder fünf Punkten, werden ihm zwei Punkte abgezogen, wenn er der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebescheinigung vorlegt. Damit soll die von Sachverständigen aus verkehrspsychologischer Sicht befürwortete möglichst frühzeitige freiwillige Seminarteilnahme gefördert und dem Interesse der Berufs- und Vielfahrer an einer Punktereduzierung Rechnung getragen werden. Die Tilgungsfrist für einfache Verkehrsverstöße wird von 2 Jahre auf 2 Jahre und 6 Monate verlängert, um zum Ausgleich für den Wegfall der Tilgungshemmung den Beobachtungszeitraum für Wiederholungstäter zu verlängern. Dem Gesetzentwurf muss noch der Bundesrat zustimmen.

Der Verkehrsausschuss des Bundesrates hat in seiner Sitzung am 22.5.2013 die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangt und fordert u.a., auf den Punkterabatt bei der freiwilligen Teilnahme am Fahreignungsseminar zu verzichten. Ob das Plenum des Bundesrates dieser Empfehlung folgt, bleibt abzuwarten.

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