Die Bestimmung des Versicherungsfalles ist im Versicherungsrecht von entscheidender Bedeutung, da nur ein Versicherungsfall eine Leistungsverpflichtung des Versicherers auslösen kann. Der Versicherungsfall muss durch die Verwirklichung eines versicherten Risikos eintreten während der materiellen Dauer des Versicherungsvertrages.

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