Der in der 3. Auflage erschienene Praxiskommentar zum Versicherungsvertragsrecht ist eine wertvolle Hilfestellung für die Bearbeitung von versicherungsrechtlichen Mandaten. In der aktuellen Auflage werden die aktuelle Entwicklung im Versicherungsvertragsrecht und die Rechtsprechung zum reformierten Versicherungsvertragsrecht umfassend dargestellt.
Die 21 Bearbeiterinnen und Bearbeiter sind ausgewiesene Fachleute im Versicherungsvertragsrecht aus dem Hochschulbereich, aus der Versicherungswirtschaft und der Anwaltschaft.
Aufbau und Gliederung des Kommentars sind übersichtlich und einheitlich. Zu Beginn jeder Kommentierung wird auf den Normzweck und den Norminhalt der kommentierten Vorschrift eingegangen, den Schluss bilden Hinweise auf die prozessualen Besonderheiten.
Die Arbeitshilfen werden ergänzt durch Schaubilder und Tabellen, in denen jeweils die unterschiedliche Rechtsprechung dargestellt wird.
Die Arbeitshilfen und Praxistipps erleichtern die Bearbeitung von versicherungsrechtlichen Mandaten. Besonders hilfreich ist die Gegenüberstellung unterschiedlicher Rechtsprechung zu bestimmten Rechtsfragen. In der Kommentierung zu § 81 VVG findet man auf insgesamt 21 Seiten eine Gegenüberstellung der Rechtsprechung, in der die grobe Fahrlässigkeit bejaht oder verneint worden ist.
Der Praxiskommentar Schwintowski/Brömmelmeyer beschränkt sich nicht auf die Kommentierung der im VVG geregelten Versicherungszweige (Hausratversicherung, Gebäudeversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, Transportversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und Krankenversicherung). Die Kommentierung geht auch auf die den jeweiligen Versicherungszweigen zugrunde liegenden AVB ein, deren Prinzipien und Grundsätze herausgearbeitet werden.
Eine Vielzahl von Prüfungsschemata ist für die Bearbeitung versicherungsrechtlicher Mandate besonders hilfreich.
Der Mitherausgeber Schwintowski hat sich insbesondere mit der Kommentierung von § 28 VVG beschäftigt. Die Quotelung bei grober Fahrlässigkeit ist Gegenstand der meisten Deckungsprozesse. Der Kommentar bietet durch die Darstellung aller nur denkbaren Berechnungsmöglichkeiten eine wertvolle Argumentationshilfe. Auch hier findet man am Ende der Kommentierung zu § 28 VVG ein Prüfungsschema, welches die Bearbeitung von versicherungsrechtlichen Mandaten erleichtert.
Der Kommentar wendet sich ausdrücklich auch und vor allem an Versicherungsvermittler, denen das Gesetz einen eigenständigen Abschnitt widmet. Das Versicherungsvermittlerrecht findet in der Praxis durch die gesetzlichen Regelungen der Informations- und Dokumentationspflichten besondere Bedeutung. Die Kommentierung gibt eine Fülle von Praxishinweisen für den Versicherungsvermittler, aber auch eine Argumentationshilfe, wenn ein Versicherungsvermittler wegen eines Beratungsverschuldens oder einer von ihm nicht erkannten Deckungslücke in Anspruch genommen werden soll.
Der Praxiskommentar Schwintowski/Brömmelmeyer wird seinem Titel gerecht, da er sich an der versicherungsrechtlichen Praxis orientiert und sich nicht mit versicherungsrechtlichen Theorien befasst, vielmehr die zu jedem Problemkreis ergangene Rechtsprechung zitiert und auf einen unterschiedlichen Theorienstreit nur dann eingeht, wenn noch keine entsprechende Rechtsprechung ergangen ist. Der Schwintowski/Brömmelmeyer ist eine wertvolle Alternative zum Standardwerk Prölss/Martin und durch die hohe fachliche Kompetenz geeignet, sich auf dem umkämpften Markt der Kommentierung zum Versicherungsrecht zu behaupten.
Autor: Dr. Hubert W. van Bühren
RA Dr. Hubert W. van Bühren, FA für Versicherungsrecht, Köln
zfs 6/2017, S. 314