Die Parteien streiten um den Umfang der Erstattungspflicht der Bekl. aus einer privaten Krankheitskostenversicherung wegen eines Hörgeräts. Die Bekl. vertritt die Rechtsauffassung, dass seine Anschaffung das medizinisch notwendige Maß übersteige, weil es zahlreiche medizinisch nicht notwendige Ausstattungsmerkmale aufweise.

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