Nach dem 30.4.2014 im FaER erfolgende Eintragungen entfalten keine Tilgungshemmung für bis zum 30.4.2014 enthaltene Eintragungen.
OLG Karlsruhe, Beschl. v. 9.5.2016 – 2 (7) SsRs 199/16 – AK 74/16
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