Das Recht des Betroffenen auf Gewährung rechtlichen Gehörs ist nur gewährleistet, soweit das Akteneinsichtsrecht auch auf Beweismittel, die nicht unmittelbarer Aktenbestandteil sind, erstreckt wird.

AG Gießen, Beschl. v. 1.3.2016 – 510 OWi 5/16

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge