A. Einleitung
Seit Langem herrscht Unsicherheit im Umgang mit Dashcams im öffentlichen Straßenverkehr. Die kleinen Kameras für die Windschutzscheibe sind aus dem amerikanischen und auch aus dem russischen Markt zu uns "herübergeschwappt" und durch eine Unzahl von zum Teil nervenaufreibenden Videos im Internet zu einer gewissen Berühmtheit gelangt.
Welche Anforderungen an die Kamera gibt es aber nun in technischer und welche Vorschriften für die Verwendung in rechtlicher Hinsicht? Sind solche Kameras im deutschen Straßenverkehr einsetzbar?
Die Rechtsprechung war hier bislang durchaus uneinheitlich, teilweise sogar diametral. Nun lag die Frage, ob Dashcams im Zivilprozess als Beweismittel verwertet werden können, dem BGH vor. Diese Zusammenschau soll einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und die Anforderungen an die anwaltliche Beratungspraxis in Verkehrsunfallsachen verschaffen.
B. Dashcams – Entwicklungsgeschichte
Dashcams (zusammengesetzt aus engl. "dash board" = Armaturenbrett und "camera" = Kamera) sind ursprünglich schon Ende der 1990er Jahre für den Einsatz in Streifenwagen der US-amerikanischen Polizeibehörden entwickelt worden. Sie sollten zur Aufklärung von Verkehrsstraftaten dienen, gleichzeitig aber auch die Sicherheit der eingesetzten Polizeibeamten stärken, da es zu immer mehr Zwischenfällen bei Verkehrskontrollen gekommen war.
Die Kameras setzten sich insbesondere im russischen Straßenverkehr schnell durch. Schwere Verkehrsunfälle sind in Russland keine Seltenheit. Da auch Fälle von Behördenwillkür und gestellten/provozierten Unfällen bekannt wurden, ist das Interesse der Verkehrsteilnehmer an den kleinen Kameras nach wie vor ungebrochen. Im Kalenderjahr 2012 wurden allein am russischen Markt etwa 1,5 Millionen Geräte abgesetzt.
Auch in Deutschland gewinnen Dashcams immer weiter an Bedeutung. 2015 wünschten sich bereits über 68 % der in einer Umfrage Befragten die Zulässigkeit von Dashcams als Beweismittel im Straßenverkehr.
C. Technische Variationen
In ihrer Kernfunktion sind sich alle Dashcams gleich: Es soll mittels Video der Straßenverkehr aufgezeichnet werden. Dashcams ermöglichen dies zu unterschiedlichsten Zwecken. Von Joyridern, die ihre Fahrten zum Spaß aufzeichnen, z.B. Motorradfahrern, reicht der Zweck der Kameras über den Schutz vor Straftaten und Überwachungen des Verkehrs bis hin zu strafprozessualen Zwecken der Ermittlungsbehörden.
Die technischen Ausprägungen der Geräte sind jedoch hoch unterschiedlich. Zu unterscheiden sind die Kameras in Sachen Aufnahmewinkel, technischen Daten inkl. Speicherkapazität, Auslösung und Dauer der Aufzeichnung. Natürlich gibt es dann auch noch erhebliche Unterschiede bei der Qualität der erstellten Aufnahme und der Frage, ob nur Video- oder auch Audiodaten gespeichert werden.
I. Aufnahmewinkel
Die klassische Dashcam zeichnet den Bereich unmittelbar vor dem Fahrzeug auf und "blickt" in Fahrtrichtung. Sie ist i.d.R. direkt an der Windschutzscheibe angebracht, was häufig mittels eines Saugnapfs für die Scheibe realisiert wird. Es sind am Markt auch Geräte verfügbar, die auf dem Armaturenbrett angebracht werden oder in den Fahrzeuginnenspiegel integriert sind.
Manche Systeme nehmen neben dem Blick nach außen auch den Fahrzeuginnenraum auf. Ein System aus mehreren Kameras erlaubt, ähnlich wie bei den ProVida-Fahrzeugen der Polizei, ein Filmen nach vorne und nach hinten. Mit entsprechenden Linsen an der Kamera lässt sich sogar beinahe eine Rundumsicht um das Fahrzeug erzeugen.
II. Technische Funktionalität einschließlich Speicherdauer
Die allermeisten Kamerasysteme werden über das 12V-Bordnetz des Pkw betrieben und verfügen über einen kleinen Akku. Dieser erlaubt je nach Größe und Energieverbrauch der Kamera eine Aufzeichnung auch dann, wenn der Motor des Fahrzeugs nicht eingeschaltet ist.
Gespeichert werden die Aufnahmen in aller Regel im Gerät auf einer (mobilen) Speicherkarte. Modelle mit integrierter Speicherkapazität sind selten. Die Größen variieren hier deutlich und erlauben in den hochpreisigen Varianten teilweise ununterbrochene Aufzeichnungen über mehrere Stunden bis hin zu Tagen.
Manche am Markt erhältlichen Modelle ermöglichen neben der videografischen Aufzeichnung auch die Audioaufzeichnung.
Teilweise verfügen die Geräte neben der eigentlichen Kamera über interessante Zusatzfunktionen. In einigen Geräten ist ein GPS-Empfänger verbaut, der in der Lage ist, die geografisch exakte Position des Fahrzeugs – bzw. d...