Der Bekl. verursachte mit einem bei der Kl. haftpflichtversicherten Pkw einen Verkehrsunfall. Er war nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis. Obwohl er den Unfall bemerkt hatte, verließ er zu Fuß die Unfallstelle. Der Bekl. wurde deshalb vom AG B wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernens vom Unfallort verurteilt. Die Kl. musste den Geschädigten die durch den Unfall entstandenen Schäden ersetzen, insgesamt 9.143 EUR. Sie nimmt deshalb den Bekl. wegen dieses Betrags in Regress.

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