Ob der Geschädigte auf Kosten des Ersatzpflichtigen zur Einholung eines Sachverständigengutachtens berechtigt ist, wird zum Teil in Abhängigkeit von der voraussichtlichen Schadenshöhe beurteilt. Oetker[52] nimmt eine solche Grenze im Regelfall bei 1.000 EUR an. Werden durch eine smart repair die ersatzfähigen Reparaturkosten weiter gedrückt, hat das womöglich auch eine Einsparung von Kosten eines Sachverständigengutachtens zur Folge.

Ob eine smart repair berechtigterweise anzuwenden ist, das ist für einen Laien in vielen Fällen aber nicht ohne Weiteres erkennbar. Bei Oberflächenschäden ist das zu bejahen, bei Strukturschäden jedoch zu verneinen.[53] Auch besteht eine Abhängigkeit vom Lack: Bei Metallic und Uni-Lack soll das einfach, wenn mehr Pigmente vorhanden sind schon schwierig und bei gefärbtem Untergrund jedoch unmöglich sein. Je nach Fahrzeugmarke sind unterschiedlich lange Risse mit smart repair zu beheben, bei Audi sind es 10 cm, bei Citroen dürfen diese auch 15 cm lang sein.

Instruktiv ist in diesem Zusammenhang eine Entscheidung des LG Saarbrücken,[54] in der es um den Streit um das Erfordernis des Abschwammens und den dafür erforderlichen Aufwand von 10 AW oder 22 AW ging. Mehrere Sachverständige und Zeugen mit technischem Sachverstand und einschlägiger technischer Erfahrung sind zu unterschiedlichen Bewertungen in Bezug auf den Reparaturweg gelangt. Dann ist es aber für den Geschädigten als Laien unzumutbar, sich ohne Weiteres ein verlässliches Urteil zu bilden. Das gilt auch für die Behebung eines Kfz-Schadens durch eine smart repair. Dafür ist der Vorzustand des Fahrzeugs zu erheben. Es ist auch keine generelle Aussage möglich, dass das eher bei alten oder bei neuen möglich ist; vielmehr ist das einzelfallabhängig. Es sind daher auch keine Altersstaffeln möglich wie bei den Stundenverrechnungssätzen. Die Einholung eines Sachverständigengutachtens des Geschädigten auf Kosten des Ersatzpflichtigen ist daher auch unter 1.000 EUR geboten.

Prototypisch ist eine Entscheidung des LG Saarbrücken:[55] Die Ersatzfähigkeit des Sachverständigenhonorars in Höhe von 380 EUR wurde hier bejaht, jedenfalls Zug um Zug gegen Abtretung des Schadenersatzanspruchs des Geschädigten gegen den Kfz-Sachverständigen an den Ersatzpflichtigen, obwohl schlussendlich nicht wie vom Sachverständigen ursprünglich vorgeschlagen die Kosten für eine Neulackierung für 1.200 EUR, sondern bloß für eine smart repair nach der Drückermethode für 280 EUR zugesprochen worden sind. Erforderlich war eine mikroskopische Untersuchung der Schadstelle. Ohne Sachverständigengutachten war nicht erkennbar, ob ein Schaden im Bagatellbereich gegeben und dieser durch eine smart repair zu beheben war.

Gerade bei Schadensbehebung im Weg einer smart repair ist die Gefahr für den Geschädigten besonders groß, dass ein nicht mit entsprechendem know how ausgestatteter Betrieb eine smart repair durchführt. Dann kommt es zu einer vermeintlich vollständige Schadensbehebung. Zu einem späteren Zeitpunkt ist die Ungeeignetheit der angewendeten smart-repair-Methode aber nicht oder nur schwer beweisbar. Wenn die Anwendbarkeit einer smart-repair-Methode für den Geschädigten, typischerweise einen Laien, nicht unzweifelhaft feststeht – was der Ausnahmefall sein wird – hat er Anspruch auf ein Gutachten eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen und Erstattung von dessen Kosten.

[52] In MüKo, 6. Aufl. 2012, § 249 Rn 398.
[53] Noch restriktiver OLG Karlsruhe v. 21.8.2003 – 19 U 57/03, NJW 2003, 3208: Ausbeultechnik nur, wenn Lackoberfläche nicht beschädigt.
[54] LG Saarbrücken v. 16.12.2011 – 13 S 128/11, BeckRS 2011, 29820.
[55] LG Saarbrücken v. 19.10.2012 – 13 S 38/12, NZV 2014, 91.

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