Bei der Kunststoffreparatur gibt es erhebliche Divergenzen in Bezug auf das Anwendungsfeld: Mercedes/Benz erlaubt eine solche nur bei der Stoßfängerverkleidung und der Stoßfängerschutzleiste. Während bei Audi eine smart repair nur bei Rissen mit 10 cm Länge möglich ist, liegt die Grenze bei Citroen bei einer Länge von 15 cm.
Bei der Spotlackierung wird gesagt, dass eine solche im unteren Bereich des Fahrzeugs gut möglich sei, im mittleren Bereich in Betracht komme, jedoch im oberen Bereich nur bedingt möglich sei. Wenn die smart repair gleichwertig ist, fragt man sich, warum dann Differenzierungen geboten sein sollen. Könnte das damit zusammenhängen, dass die Gleichwertigkeit im Grunde genommen nicht gegeben ist, man aber "Defizite" bzw. "Unschärfen" mit freiem Auge an einer Stelle optisch besser wahrnehmen kann als an einer anderen?
Für das lackschadenfreie Ausbeulen nennt das OLG Karlsruhe folgende Voraussetzungen: Die Lackoberfläche darf nicht vorbeschädigt bzw. stark verwittert sein, es darf kein Vorschaden gegeben sein und an dieser Stelle darf noch keine Reparatur durchgeführt worden sein. Zudem dürfen es maximal 3–4 Dellen sein. Sind es mehr, dann rechnet sich eine smart repair nicht mehr. Erforderlich ist zudem speziell geschultes Personal und besondere Werkzeuge. Nugel räumt ein, dass Markenwerkstätten wenig Erfahrung damit hätten und diese Technik von diesen selten angeboten werde. Nugel ist im Großraum Essen eine einzige Werkstatt bekannt, die über einen mobilen Werkstattwagen mit dieser Spezialausrüstung verfügt. Er verweist allerdings darauf, dass in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle ohnehin eine Betrauung eines Lackierfachbetriebs erfolge, so dass die dort vorhandene Ausstattung maßgeblich sei.
Aus der Sicht eines kritischen Beobachters lässt sich zum lackschadenfreien Ausbeulen Folgendes konstatieren: Ob die Lackoberfläche diesen Reparaturweg erlaubt, ist für einen Laien nicht ohne Weiteres erkennbar. Ohne Beiziehung eines auf diesem Gebiet versierten Sachverständigen ist für ihn keine Entscheidung möglich. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Schaden im Moment vermeintlich behoben ist, aber alsbald Folgeschäden eintreten, deren Verursachung durch Unfall und Art der Schadensbehebung später schwierig nachzuweisen sind. Aufgrund des Vorzustands des Fahrzeugs ist dieser Reparaturweg nicht in jedem Fall geeignet. Dazu kommt folgender Umstand: Wenn der Schaden, für den ein Schädiger einstandspflichtig ist, durch smart repair behoben wird, dann ist an dieser Stelle bei einem künftigen Schaden, der vom Geschädigten selbst zu tragen ist, dieser Reparaturweg nicht mehr möglich, so dass der Weg des teureren Austauschs vom Geschädigten zu beschreiten ist. Bei herkömmlichem Reparaturweg wäre das anders. Der Nachteil mag marginal gering sein, ein Nachteil ist das jedoch gewiss. Wenn es bei dieser Methode zu einem geringeren Eingriff in die Fahrzeugsubstanz kommt und diese somit vorzugswürdig ist, muss diese Technik dann nicht auch bei fünf oder mehr Dellen angewendet werden? Müsste der Geschädigte die Drückmethode nicht auch verlangen können, selbst wenn diese teurer ist als die herkömmliche Reparatur?
Wenn im Großraum Essen, im Herzen des Ruhrgebiets, diese Technik nur von einer einzigen Markenwerkstatt angeboten wird, wie ist es dann in weniger dicht besiedelten Gebieten, etwa der Eifel oder der Uckermark? Und wenn in Essen diese Reparaturtechnik nur von einer einzigen Werkstatt angeboten wird, womöglich ist das eine Billigwerkstatt, die in Sold und Abhängigkeit eines Versicherers steht. Wie wäre das aber vereinbar mit dem Postulat: Der Geschädigte ist der Herr des Restitutionsgeschehens? Wenn eingewendet wird, dass die Markenwerkstatt das in der Regel ohnehin nicht selbst mache, sondern auslagere, ist dann nicht immerhin zu verlangen, dass die Markenwerkstatt sich darum kümmert? Oder muss der Geschädigte dann die darauf spezialisierte Lackiererei selbst ausfindig machen oder den mit diesem know how ausgestatteten Karosseriebetrieb selbst suchen? Einen solchen Spezialbetrieb mag der besonders versierte Geschädigte finden. Das ist aber mit Zeit und Mühe verbunden, die gerade nicht abgegolten wird.
Bei der Windschutzscheibenreparatur kommt eine smart repair nicht in Betracht auf der Fahrerseite bei der Fernsichtzone und beim Wischfeld. Man fragt sich: Wenn das gleichwertig ist, warum eigentlich nicht? Womöglich besteht doch eine Gefahr der Sichtbeeinträchtigung für den Fahrer.