Auch während der Laufzeit eines Vertrages löst allein die Umwandlung eines Gebäudeversicherungsvertrages von einer Fremd- in eine Eigenversicherung durch Erlöschen des Nießbrauchs des VN keine Beratungspflicht über Deckungslücken aus.
(Leitsatz der Schriftleitung)
OLG Hamm, Beschl. v. 12.8.2015 – 20 U 149/15
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