Denn der Geschädigte müsste nun noch die in seinem Gutachten zugrunde gelegten Stundenverrechnungssätze gegen die niedrigeren Stundenverrechnungssätze der Partnerwerkstätten des Versicherers austauschen, die er gerade ermittelt und erfragt hat.

Das ist für den Laien kompliziert, weil die jeweiligen AW-Werte umgerechnet werden müssen.

Am übersichtlichsten wäre es vielleicht, wenn der Geschädigte die neuen Stundenverrechnungssätze und die sich daraus ergebenden Reparaturkosten jeweils handschriftlich in das Gutachten seines Sachverständigen einträgt und am Ende den vollständigen Fahrzeugschaden eigenhändig komplett neu ermittelt, das Gutachten mithin ändert.

Dies wäre im Ergebnis nichts anderes als die Schadensberechnung in die Hände des Versicherers zu geben bzw. sie selbst nach dessen Vorgaben in einem voraus eilenden Gehorsam durchzuführen.

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