Ganz neu – so scheint es – ist der Gedanke, das Verkehrsrecht einmal in der Form eines Lexikons zu veröffentlichen, gegliedert nach den jeweiligen Anfangsbuchstaben. Jeder von uns schaut auf der Suche nach der Lösung für ein Problem meistens als erstes in das Stichwortverzeichnis eines Buches und lässt sich dann von dort hin zu den Ausführungen der Autoren leiten. Auch im Internet recherchieren wir nicht anders. Die Herausgeber Ulrich May, bisheriger Leiter der juristischen Zentrale des ADAC, und Wolfgang Vogt, Rechtsanwalt in München, sind nun den genau umgekehrten Weg gegangen und haben ihre Kontakte zu Anwaltschaft, Justiz und Wissenschaft in der Weise nutzen können, dass es ihnen gelungen ist, zehn der bedeutendsten Wissenschaftler und Juristen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts bzw. der einzelnen Untergliederungen dieses Rechtsgebiets für die Bearbeitung eines Lexikons zu gewinnen und – nicht minder wichtig – Herrn Rechtsanwalt Martin Wehrl, langjähriger Leiter der Chefredaktion der DAR, als den für die Gesamtredaktion verantwortlich zeichnenden.
Schaut man sich einmal die Liste der Bearbeiter an, so stechen diese Namen jedem Kenner der Materie sofort ins Auge und allein dies lässt schon den Rückschluss auf ein weit überdurchschnittliches fachliches Niveau zu. Und genau das erfüllt dieses Buch dann auch tatsächlich. Da dieses Werk ja nun genau anders herum aufgebaut ist, befindet sich natürlich die Liste der erläuterten Stichwörter am Anfang und nicht am Schluss des Buches. Im Rahmen eines Stichwortartikels werden die verschiedenen Implikationen zusammenhängend dargestellt.
Niemand wird nun erwarten können, dass in einem Buch von etwas über 600 Seiten all das Wissen und der literarische Umfang wiedergegeben werden kann, der in der hierzu bislang ergangenen Literatur jemals zusammengeschrieben wurde. Dieses neue Lexikon gibt dem Benutzer daher lediglich eine umfassende Information zu allen Aspekten des Verkehrsrechtsfalles an die Hand, ist also ein reines Praktiker-Handbuch, das auf eine umfassende Darstellung der wissenschaftlichen oder juristischen Erkenntnisse naturgemäß verzichtet. Es soll ganz offensichtlich lediglich auf dem Tisch eines jeden mit Verkehrsrecht befassten Juristen stehen, um bei Bedarf einen raschen Zugriff mit gegebenenfalls erforderlichen weiterführenden Hinweisen zu ermöglichen.
Als Beispiel soll einmal der Begriff "Autobahnmaut" herausgegriffen werden. Auf 14 Seiten werden aber auch wirklich alle Aspekte dieses Begriffes umfassend behandelt, also viel umfassender, als man eigentlich von einem solchen Lexikon erwarten sollte. Es geht z.B. um den technischen Hintergrund des Mautsystems in Deutschland, europarechtliche Vorgaben, den Zweck der Maut, die Mautpflicht als solche, deren Befreiungsmöglichkeiten, die Höhe der Maut und die Überwachungstechnik. Zum Schluss erhält der Leser noch den Link zur Maut-Tabelle, also insgesamt eine hervorragende Abhandlung dieses Problembereichs. Sogleich anschließend gibt es immerhin auch eine Ausführung zu der im Volksmund so bezeichneten "Autobumser-Fälle". Die werden dort auch genauso genannt, sodass man unter diesem Begriff sogar all das findet, was man hierzu erwartet.
Besonders schön ist es, dass die Autoren ihre Ausführungen an den erforderlichen Stellen mit einer Vielzahl hervorragender und in der Sache selbst auch weiterführender Praxistipps versehen haben. Beispiel: Beleidigung im Straßenverkehr. Dort lautet einer der Praxistipps, bei zeitgleicher Begehung eines Trunkenheitsdeliktes darauf zu achten, dass die Weichen richtig gestellt werden, um eine Einstellung des Verfahrens wegen Beleidigung nach § 154 StPO zu erreichen. Auch geizen die Autoren nicht mit Hinweisen darauf, wie der Anwalt bei bestimmten Konstellationen klugerweise reagieren und seinen Mandanten beraten sollte. Diese Ratschläge beziehen sich auch auf den Umgang mit Versicherungen, deren Taktiken effizient entgegenzutreten oder dafür Sorge zu tragen, dass diese Taktiken gar nicht erst zum Zuge kommen. Für den Verteidiger in Verkehrs-Strafsachen sind die an den jeweiligen Stellen zu findenden Hinweise ebenfalls gekennzeichnet durch hohe Professionalität.
Auf diese Weise gibt dieses Lexikon dem Verkehrsrechtler zuverlässige Informationen zu allen Aspekten des Verkehrsrechtsfalls an die Hand, wenngleich erwartungsgemäß auch nicht alle überhaupt nur denkbaren Punkte angesprochen und erörtert werden können. Aber entscheidend ist ja, ob das Ziel dieses Buches erfolgreich umgesetzt werden konnte, dem Praktiker schnelle Zugriffsmöglichkeiten zu den meisten im Straßenverkehrsrecht immer wieder vorkommenden Fragen zu ermöglichen. Und diesen Zweck erfüllt dieses Buch nun wirklich hervorragend. Immerhin erspart es das ständige Hin- und Herblättern zwischen dem hinteren und dem vorderen Teil eines Buches und gibt schlagartig sofort unter dem jeweiligen Begriff die jeweilige Kommentierung oder Erklärung. So gesehen macht dieses Buch großen Sinn und ist es sicherlich wert gewesen, auf den Mark...