Das Praxishandbuch "Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung – Verwaltungs-, Straf- und OWi-Recht sowie MPU", erschienen beim Deutschen Anwaltverlag, liegt in der nunmehr 6. Auflage vor.
Wie auch die Vorauflagen ist das bereits gut am Markt eingeführte Werk vorwiegend auf den verkehrsrechtlich tätigen Rechtsanwalt zugeschnitten. Die insgesamt 934 Seiten umfassende Darstellung gliedert sich in drei Hauptteile, nämlich das Verwaltungsrecht, die Führerscheinmaßnahmen im Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie die medizinischen und psychologischen Aspekte der Fahreignung. Die Autoren sind nicht nur aus zahlreichen Fachpublikationen bekannt, sondern mit der Materie auch in der Praxis vertraut. Daher orientiert sich das Handbuch an den praxisrelevanten Fragen und vermeidet – soweit nicht zwingend notwendig – eine Überfrachtung mit dogmatischen Problemstellungen.
Der erste, verwaltungsrechtliche Teil beginnt mit Fragen der Mandatsführung (§ 1), was die klare Ausrichtung auf die Anwaltspraxis nochmals deutlich macht. Nach einem Kapitel zu den rechtlichen Grundlagen der Fahrerlaubnis (§ 2) folgen detaillierte Darstellungen zum Ersterwerb der Fahrerlaubnis einschließlich der Fahrerlaubnisklassen (§ 3), zur EU-Fahrerlaubnis (§ 4) und zur Eignung und Befähigung (§ 5). Auch das Fahreignungs-Bewertungssystem (§ 6), die unterschiedlichen Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde sowie die Begutachtung der Fahreignung werden erschöpfend erläutert (§§ 7 und 8). Es folgen Kapitel zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (§ 9) sowie zu etwaigen Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen im Verwaltungsrecht (§ 10). Dem aus anwaltlicher Sicht bisweilen mühsamen Umgang mit Rechtsschutzversicherungen ist ein eigener Abschnitt gewidmet (§ 11).
Der zweite Teil widmet sich dem Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht. Behandelt werden die richtige Verteidigungsstrategie (§ 12), der Fahrerlaubnisentzug im Strafverfahren (§ 13) und das Fahrverbot (§ 14) sowie die einschlägigen Rechtsmittel und Rechtsbehelfe (§ 15). Darstellungen zum Entschädigungsrecht (§ 16) und ein weiteres, auf die strafrechtliche Vertretung zugeschnittenes Kapitel zur Rechtsschutzversicherung (§ 17) runden die Darstellung ab.
Der dritte Teil widmet sich den medizinischen und psychologischen Aspekten der Fahreignung, wobei einerseits die ärztliche und andererseits die medizinisch-psychologische Untersuchung thematisiert werden (§§ 18–21).
Das Handbuch ist gerade wegen seines interdisziplinären Ansatzes ein hilfreicher Leitfaden und Ratgeber für die Praxis. Der – überwiegende – juristische Teil ist mit dem Vorsitzenden Richter am Landgericht Dr. Matthias Quarch, der Rechts- und Fachanwältin Gesine Reisert und dem seit dieser Neuauflage neu hinzugetretenen Rechtsanwalt Dr. Michael Pießkalla optimal besetzt. Ungewöhnlich für ein Anwaltshandbuch, aber höchst zweckdienlich ist der von Dr. Don DeVol, dem Leiter des Instituts für Verkehrssicherheit des TÜV Thüringen, verantwortete dritte Teil: Dass fundierte Ausführungen zur Fahreignungsbegutachtung aus der Feder eines Verkehrspsychologen in einem vorrangig für Juristen konzipierten Werk enthalten sind, stellt einen echten Mehrwert für die Beratungspraxis dar. Ohne Kenntnisse dazu ist eine sachgerechte anwaltliche Vertretung, gerade im Verkehrsverwaltungsrecht, nur schlecht möglich.
Das Buch bildet einen hervorragenden und hochaktuellen Ratgeber für die mit der Fahrerlaubnis im Zusammenhang stehenden Fragen des Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsrechts. Es sollte fester Bestandteil der Handbibliothek jedes in diesen Rechtsgebieten tätigen Rechtsanwaltes sein.
Autor: Wolfgang Patzelt
RA Dr. Wolfgang Patzelt, FA für Verwaltungsrecht und Lehrbeauftragter der Hochschule Biberach, München
zfs 9/2018, S. 495