(1) Die Ausleihe endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Ist keine Zeit vereinbart, kann der Betrieb mit angemessener Frist kündigen.

 

(2) Der Betrieb kann fristlos kündigen, wenn der Bürger die Sache vertragswidrig gebraucht.

 

(3) Der Bürger kann die Sache jederzeit zurückgeben. Mit der Rückgabe wird die Ausleihe beendet.

 

(4) Wird eine befristete Ausleihe vorzeitig beendet, ist der Preis nur für die tatsächliche Ausleihzeit zu zahlen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

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