(1) Durch den Schadenersatz ist der Geschädigte materiell so zu stellen, als wäre das schädigende Ereignis nicht eingetreten.

 

(2) Schadenersatz ist in Geld zu leisten. Die Beteiligten können eine andere Art des Ersatzes vereinbaren, Insbesondere eine Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes durch Arbeitsleistungen.

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