Der Mietvertrag ist die Grundlage für die Gestaltung der Beziehungen zwischen Vermieter und Mieter. Im Mietvertrag haben Vermieter und Mieter, ausgehend von den Bestimmungen dieses Gesetzes, ihre gegenseitigen Rechte und Pflichten zu vereinbaren. Die Vereinbarungen dienen dazu, die Wohnräume und Gemeinschaftseinrichtungen durch die Mieter bestmöglich zu nutzen und em harmonisches Zusammenleben im Wohnhaus zu fördern.

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