Der Beweisbeschluss enthält:
1. |
die Bezeichnung der streitigen Tatsachen, über die der Beweis zu erheben ist; |
2. |
die Bezeichnung der Beweismittel unter Benennung der zu vernehmenden Zeugen und Sachverständigen oder der zu vernehmenden Partei; |
3. |
die Bezeichnung der Partei, die sich auf das Beweismittel berufen hat. |
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen