Die Bewilligung wird nur erteilt:
a) |
Personen, die in der Gemeinschaft ansässig sind. 2Bei Einfuhren nichtkommerzieller Art kann die Bewilligung jedoch auch Personen erteilt werden, die nicht in der Gemeinschaft ansässig sind; |
b) |
wenn unbeschadet der Verwendung von Waren im Sinne des Artikels 114 Absatz 2 Buchstabe c) letzter Gedankenstrich festgestellt werden kann, daß die Einfuhrwaren in den Veredelungserzeugnissen enthalten sind, oder in Fällen nach Artikel 115 nachgeprüft werden kann, daß die für die Ersatzwaren vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind und |
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