Leitsatz
Kein Vergleich eines einzelnen Eigentümers mit dem Verwalter, eine nicht ordnungsgemäße Jahresabrechnung zu billigen
Normenkette
Kommentar
Die Billigung eines gerichtlichen Vergleichs mit dem Verwalter, eine nicht ordnungsgemäße Jahresabrechnung nicht mehr zu beanstanden (hier: ungültige Bildung von Abgrenzungspositionen), widerspricht ordnungsgemäßer Verwaltung. Sie kann daher nicht durch Mehrheitsbeschluss erfolgen.
Link zur Entscheidung
(OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2002, 16 Wx 121/02, ZMR 5/2003, 387)
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen