An das
Amtsgericht ...
– Familiengericht –
...
per beA
Antrag auf Zahlung von Zugewinnausgleich
In der Familiensache
des ... Antragstellers,
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...
gegen
... Antragsgegnerin
Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ...
wegen Zugewinnausgleichs
vorläufiger Verfahrenswert: ... EUR
zeigen wir ausweislich beigefügter Verfahrensvollmacht die anwaltliche Vertretung des Antragstellers an.
Namens und in Vollmacht des Antragstellers werden wir im Termin zur mündlichen Verhandlung beantragen, wie folgt zu erkennen:
|
Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an den Antragsteller ... EUR nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem ... zu zahlen. |
Ferner wird beantragt,
Begründung:
I.
Mit dem vorliegenden Antrag begehrt der Antragsteller Zahlung von Zugewinnausgleich nach § 1378 Abs. 1 BGB.
Die Beteiligten haben am ... die Ehe geschlossen. Zwischen ihnen bestand der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Am ... ist der Antragsgegnerin der Scheidungsantrag des Antragstellers zugestellt worden. Damit ist der ... als Stichtag für das Endvermögen i.S.d. §§ 1384, 1375 BGB anzunehmen, der Stichtag für das Anfangsvermögen i.S.d. § 1374 Abs. 1 BGB ist der ... Das Scheidungsbeschluss des Amtsgerichts ... ist seit dem ... rechtskräftig.
Beweis: Beiziehung der Verfahrensakten des Amtsgerichts ... , Aktenzeichen ...
II.
Zum beiderseitigen Zugewinn wird wie folgt vorgetragen:
1. Endvermögen des Antragstellers
Das Endvermögen des Antragstellers i.S.d. § 1375 Abs. 1 BGB berechnet sich wie folgt:
Aktiva:
... |
... EUR |
... |
... EUR |
Summe |
... EUR |
Passiva:
... |
... EUR |
... |
... EUR |
Summe |
... EUR |
Damit beträgt das Endvermögen der Antragstellers insgesamt ... EUR.
2. Anfangsvermögen des Antragstellers
a)
Das Anfangsvermögen des Antragstellers gemäß § 1374 Abs. 1 BGB berechnet sich wie folgt:
Aktiva:
... |
... EUR |
... |
... EUR |
Summe |
... EUR |
Passiva:
... |
... EUR |
... |
... EUR |
Summe |
... EUR |
Anfangsvermögen des Antragstellers i.S.d. § 1374 Abs. 1 BGB insgesamt ... EUR
indexiert (× ... : ...) ergibt .. EUR.
b)
Dem Anfangsvermögen hinzuzurechnen i.S.d § 1374 Abs. 2 BGB sind folgende Beträge:
Die Mutter des Antragstellers ist am ... verstorben. Der Antragsteller wurde zum Alleinerben berufen.
Beweis: Vorlage des Erbscheins des Amtsgerichts … vom …, Anlage K..., in Kopie anbei
(ggf. Benennung von weiteren Zuwendungen unter Angabe des Stichtags)
Indexiert entspricht dies einem Betrag von…EUR.
3. Endvermögen der Antragsgegnerin
Das Endvermögen der Antragsgegnerin nach § 1375 Abs. 1 BGB berechnet sich wie folgt:
Aktiva:
... |
... EUR |
... |
... EUR |
Summe |
... EUR |
Passiva:
... |
... EUR |
... |
... EUR |
Summe |
... EUR |
(ggf. Zurechnungen zum Endvermögen i.S.d. § 1375 Abs. 2 BGB vortragen und belegen, sofern zutreffend):
Damit beträgt das Endvermögen der Antragsgegnerin insgesamt ... EUR.
4. Anfangsvermögen der Antragsgegnerin
a)
Das Anfangsvermögen der Antragsgegnerin gemäß § 1374 Abs. 1 BGB berechnet sich wie folgt:
Aktiva:
... |
... EUR |
... |
... EUR |
Summe |
... EUR |
Passiva:
... |
... EUR |
... |
... EUR |
Summe |
... EUR |
Anfangsvermögen der Antragsgegnerin i.S.d. § 1374 Abs. 1 BGB insgesamt ... EUR
indexiert (× ... : ...) ergibt .. EUR.
b)
Dem Anfangsvermögen hinzuzurechnen i.S.d § 1374 Abs. 2 BGB sind folgende Beträge:
Der Antragsgegnerin wurde am ... durch ... (Name) ein Betrag von ... EUR geschenkt.
(ggf. Benennung von weiteren Zuwendungen unter Angabe des Stichtags)
Indexiert entspricht dies einem Betrag von…EUR.
Damit ergibt sich für die Antragsgegnerin ein Anfangsvermögen von insgesamt ... EUR.
III.
Die Zugewinnausgleichsforderung des Antragstellers berechnet sich wie folgt:
1. Endvermögen des Antragstellers |
... EUR |
2.Anfangsvermögen des Antragstellers |
... EUR |
3. Zugewinn des Antragstellers |
... EUR |
|
|
4. Endvermögen der Antragsgegnerin |
... EUR |
5. Anfangsvermögen der Antragsgegnerin |
... EUR |
6. Zugewinn der Antragsgegnerin |
... EUR |
|
|
7. Differenz |
... EUR |
8. davon 1/2 = Zugewinnausgleichsforderung des Antragstellers gegen die Antragsgegnerin |
... EUR |
Diese Zugewinnausgleichsforderung macht der Antragsteller hiermit gegen die Antragsgegnerin geltend.
IV.
Der Zinsanspruch ergibt sich aus § 284 Abs. 1 BGB. Mit dem Schreiben vom ... hat der Antragsteller die Antragsgegnerin zur Zahlung der Zugewinnausgleichsforderung mit Fristsetzung bis zum ... aufgefordert.
Beweis: Das Schreiben vom ..., Anlage K..., in Kopie anbei.
Damit befand sich die Antragsgegnerin seit dem ... mit ihrer Zahlungspflicht im Verzug.
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt
(elektronisch signiert)