Üblicherweise erhalten Arbeitnehmer, die neben ihrer hauptamtlichen Tätigkeit in der Aus- und Fortbildung tätig sind, als Ausgleich für die zusätzliche Belastung eine Lehrvergütung. Die Lehrzulage ist eine Funktionszulage, die den besonderen Anforderungen und Qualifikationen der zu verrichtenden Tätigkeit Rechnung trägt. Sie ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn. Da sie typischerweise regelmäßig bezahlt wird, stellt sie laufenden Arbeitslohn bzw. regelmäßiges Arbeitsentgelt dar.

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