Bei der Teuerungszulage handelt es sich um eine wegen des Anstiegs der Lebenshaltungskosten gezahlte Zulage zum Lohn oder Gehalt. Der Begriff der Teuerungszulage wird in der Entgeltabrechnung gleichbedeutend mit dem Begriff des Inflationsausgleichs verwendet. Beide Zulagen kommen heute nur noch selten vor und haben ihren Ursprung im Beamtenrecht. Die zusätzlich zum Grundlohn gezahlte Zulage ist steuer- und beitragspflichtiger Arbeitslohn.

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