Normenkette

§ 12 WEG

 

Kommentar

Ist vereinbart, dass eine Veräußerung an Ehegatten nicht der Zustimmung des Verwalters nach § 12 WEG bedarf, ist eine solche Regelung dahingehend auszulegen, dass auch die nach Rechtskraft eines Scheidungsurteils erklärte Auflassung an den dann geschiedenen Ehegatten zustimmungsfrei ist, wenn sie sich nach den Umständen offenkundig als Erfüllung einer vor Rechtskraft getroffenen Scheidungsfolgenvereinbarung darstellt (vgl. auch OLG Schleswig, NJW-RR 93, 1103).

 

Link zur Entscheidung

( KG Berlin, Beschluss vom 28.05.1996, 1 W 7520/95= NJW-RR 2/1997, 78)

zu Gruppe 3: Begründung, Erwerb und Veräußerung; Umwandlung

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