(1) Ist das Zwangsverwaltungsobjekt von dem Verwalter in Besitz genommen, so beträgt die Vergütung des Verwalters mindestens 1200 Euro[1] [Bis 03.04.2024: 600 Euro].

 

(2) Ist das Verfahren der Zwangsverwaltung aufgehoben worden, bevor der Verwalter das Grundstück in Besitz genommen hat, so erhält er eine Vergütung von 450 Euro[2] [Bis 03.04.2024: 200 Euro], sofern er bereits tätig geworden ist.

[1] Geändert durch Verordnung zur Änderung der Zwangsverwalterverordnung vom 22.03.2024. Anzuwenden ab 04.04.2024.
[2] Geändert durch Verordnung zur Änderung der Zwangsverwalterverordnung vom 22.03.2024. Anzuwenden ab 04.04.2024.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge