Rz. 1

Hinsichtlich des auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anwendbaren Rechts folgte Zypern bislang den Kollisionsregeln des englischen common law.[1] Gemäß Sect. 5 des in Chapter 195 der Laws of Cyprus aufgenommenen Wills and Succession Law aus dem Jahre 1945 unterliegen dem Erbrecht von Zypern die Rechtsnachfolge von Todes wegen hinsichtlich des in Zypern belegenen unbeweglichen Vermögens und die Erbfolge des beweglichen Vermögens eines Erblassers mit letztem domicile in Zypern. Die Verweisung auf ausländisches Recht erfasst auch das ausländische Internationale Privatrecht, so dass Rück- und Weiterverweisungen beachtet werden.[2] Offenbar folgt man hier allerdings nicht der deutschen Methode, die Verweisungskette stets im Inland abzubrechen, sondern der in England praktizierten sog. foreign court doctrine.[3] Sonderregelungen gelten für die Anwendung der zypriotischen Pflichtteilsvorschriften (siehe Rdn 1).

 

Rz. 2

Für alle ab dem 17.8.2015 eingetretenen Erbfälle bestimmt sich aus zypriotischer Sicht das anwendbare Recht nach den Vorschriften der EuErbVO. Möglicherweise wird Zypern der einzige Staat sein, der von der als Entgegenkommen gegenüber den Common Law-Staaten Vereinigtes Königreich und Irland eingefügten Bestimmung des Art. 29 EuErbVO Gebrauch machen wird.

 

Rz. 3

Das Haager Testamentsformübereinkommen vom 5.10.1961 hat die Republik Zypern nicht ratifiziert. Daher wurde bislang ein Testament nur dann formwirksam behandelt, wenn es den Formvorschriften des Erbstatuts entsprechend errichtet worden ist. Die Einhaltung der am Errichtungsort geltenden Formerfordernisse genügte nicht. Dies hat sich nun durch Art. 27 EuErbVO geändert. Die Republik Zypern hat aber das Washingtoner Abkommen über ein einheitliches Internationales Testament[4] ratifiziert. Auch das Baseler Übereinkommen über die Einrichtung eines einheitlichen Testamentsregisters ist für die Republik Zypern in Kraft. Des Weiteren hat die Republik Zypern das Haager Abkommen über die Anerkennung von Trusts vom 1.7.1985[5] ratifiziert.

[1] Ausführlich hierzu Odersky, Länderbericht Großbritannien: England und Wales Rdn 2.
[2] Andreas Neocleous, Introduction to Cyprus Law, Rn 24–36.
[3] Hierzu Odersky, Länderbericht Großbritannien: England und Wales Rdn 8.
[4] Hierzu § 4 Rdn 20.
[5] Text der Konvention auf der beiliegenden CD-ROM unter der Rubrik "Haager Konventionen".

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